Dirk Möller Rechtsanwalt Fachanwalt für Medizinrecht

Medizinrecht ist der Oberbegriff für eine Vielzahl unterschiedlichster Rechtsgebiete, die teilweise miteinander verzahnt sind.

Von dem im Medizinrecht tätigen Anwalt wird daher verlangt, dass er die verschiedenen Rechtsgebiete miteinander verknüpft, Ähnlichkeiten und Unterschiede herausarbeitet und, insbesondere im Arzthaftungsrecht, medizinische Sachverhalte und medizinische Gutachten zutreffend erfasst.

Mein Beratungsangebot, wie auch die Prozessvertretung von Patienten, Versicherten und Leistungserbringern, umfassen insbesondere folgende Rechtsprobleme:

1.     Recht der medizinischen Behandlung, insbesondere

o    zivilrechtliche Haftung,

o    strafrechtliche Haftung,

2.     Recht der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung, insbesondere

o    Vertragsarzt- und Vertragszahnarztrecht, sowie

o    Grundzüge der Pflegeversicherung,

3.    Berufsrecht der Heilberufe, insbesondere

o    ärztliches Berufsrecht,

o    Grundzüge des Berufsrechts sonstiger Heilberufe,

4.     Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Heilberufe, einschließlich Vertragsgestaltung,

5.    Vergütungsrecht der Heilberufe,

6.     Krankenhausrecht einschließlich Bedarfsplanung, Finanzierung und Chefarztvertragsrecht,

7.    Grundzüge des Arzneimittel- und Medizinprodukterechts,

8.     Grundzüge des Apothekenrechts,

9.    Besonderheiten des Verfahrens- und Prozessrechts

 

 

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