Von
dem im Medizinrecht tätigen Anwalt wird daher verlangt, dass er die verschiedenen Rechtsgebiete miteinander verknüpft, Ähnlichkeiten
und Unterschiede herausarbeitet und, insbesondere im Arzthaftungsrecht, medizinische Sachverhalte und medizinische Gutachten zutreffend
erfasst.
Mein Beratungsangebot, wie auch die Prozessvertretung von Patienten, Versicherten und Leistungserbringern, umfassen insbesondere
folgende Rechtsprobleme:
1. Recht der medizinischen Behandlung, insbesondere
o zivilrechtliche
Haftung,
o strafrechtliche Haftung,
2. Recht der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung,
insbesondere
o Vertragsarzt- und Vertragszahnarztrecht, sowie
o Grundzüge der Pflegeversicherung,
3. Berufsrecht der Heilberufe, insbesondere
o ärztliches Berufsrecht,
o Grundzüge des Berufsrechts
sonstiger Heilberufe,
4. Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Heilberufe, einschließlich Vertragsgestaltung,
5. Vergütungsrecht der Heilberufe,
6. Krankenhausrecht einschließlich Bedarfsplanung, Finanzierung und Chefarztvertragsrecht,
7. Grundzüge des Arzneimittel- und Medizinprodukterechts,
8. Grundzüge des Apothekenrechts,
9. Besonderheiten des Verfahrens- und Prozessrechts