Im Bereich des Arbeitsrechts existieren zahlreiche Besonderheiten, die sich auch im Zusammenhang mit der Tätigkeit in den Heilberufen
ergeben.
Mein Beratungsangebot, und im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung auch meine Prozessvertretung, umfasst daher den Abschluss eines Arbeitsvertrages (inhaltliche Überprüfung des Vertragswerkes), Fragen der korrekten Vergütung, den Schutz von besonderen Personengruppen, die Lösung individueller Probleme, die sich im Verhältnis Arbeitgeber ./. Arbeitnehmer ergeben können, sowie die Abwicklung der Beendigung eines Arbeitsvertrages.