Dirk Möller Rechtsanwalt Fachanwalt für Medizinrecht

Vornehmstes Ziel der familienrechtlichen Tätigkeit ist die Vermeidung und Beilegung von Konflikten bereits vor der Eheschließung sowie vor, während und nach einer Trennung.

Meine Beratung umfasst die Gebiete Scheidung, Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Fragen des Sorge- und Umgangsrechts, Zugewinnausgleich (Güterrecht) sowie Eheverträge, Scheidungs- und Trennungsvereinbarungen.

Selbstverständlich vertrete ich Sie im Falle einer streitigen Auseinandersetzung auch vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten.

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