Vornehmstes Ziel der familienrechtlichen Tätigkeit ist die Vermeidung und Beilegung von Konflikten bereits vor der Eheschließung sowie
vor, während und nach einer Trennung.
Meine Beratung umfasst die Gebiete Scheidung, Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Fragen des
Sorge- und Umgangsrechts, Zugewinnausgleich (Güterrecht) sowie Eheverträge, Scheidungs- und Trennungsvereinbarungen.
Selbstverständlich
vertrete ich Sie im Falle einer streitigen Auseinandersetzung auch vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten.