Unter dem Begriff Baurecht werden sämtliche Regelungen und Streitigkeiten der am Bau Beteiligten zusammengefasst. Insbesondere versteht
man hierunter die Prüfung und inhaltliche Ausgestaltung von Bau-, Werk- und Architektenverträgen, die Sicherung von Beweisen bei Baumängeln,
die gerichtliche oder außergerichtliche Auseinandersetzung bei Streitigkeiten über Zahlungsansprüche von Bauträgern, Handwerkern und
Architekten, bei Streitigkeiten über die Verursachung von Baumängeln, sowie die Durchsetzung von Mangelbeseitigungsansprüchen des
Bauherrn.
Ich biete Ihnen fachlich kompetente Beratung und Prozessvertretung im Bereich des Bau- und Architektenrechts:
o Beratung und Vertretung aller Baubeteiligten (Bauherr, Bauunternehmer, Erwerber, Architekten und Fachingenieure sowie alle Bauhandwerker)
o Vertragsgestaltung für Bauträger, Generalübernehmer und Generalunternehmer sowie für Subunternehmer, insbesondere Werkverträge für
baubeteiligte Handwerker;
o Architektenverträge
o Durchsetzung und Abwehr von Gewährleistungs- und
Schadenersatzansprüchen
o gerichtliche und außergerichtliche Geltendmachung von Sicherheiten, Abschlagszahlungen
und Schlussforderungen nach BGB und VOB,
o Beweissicherung
o Streitschlichtung